Unternehmen
Dr.jur. Jörg Burkhard
Anwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, Fachanwalt für Steuerstrafrecht, § 370 AO., Geschäftsgegenstand ist der Betrieb einer Anwaltskanzlei.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftstrafrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024