(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
| Versicherungsrecht – Arbeitsrecht – Baurecht – Internetrecht, Seit nun deutlich mehr als 20 Jahren vertrauen Unternehmer, wie z. B. Arbeitgeber, Architekten, Versicherer, Bauträger, oder IT-Firmen, aber auch z. B. (private wie institutionelle) Bauherren, Arbeitnehmer, Verkehrsteilnehmer, Flottenmanager, Versicherungsnehmer etc. unserer Expertise und Erfahrung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck ist: Förderung und Sicherung des Arbeitsfriedens zwischen Arbeitgebern und Unternehmen, sowie die Wahrung der sozialpolitischen Belange der einzelnen Mitglieder.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verband hat den Zweck, die sozialpolitischen
sowie die sozial- und arbeitsrechtlichen Interessen
seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern.
Das wichtigste Arbeitsgebiet des Verbandes ist die Vertretung der Unternehmerschaft gegnüber den Gewerkschaften bei der Festsetzung von Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen sowie die Information und Beratung auf sozialpoitischem und arbeitsrechtlichem Gebiet
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024