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Zweck ist: Förderung und Sicherung des Arbeitsfriedens zwischen Arbeitgebern und Unternehmen, sowie die Wahrung der sozialpolitischen Belange der einzelnen Mitglieder.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verband hat den Zweck, die sozialpolitischen
sowie die sozial- und arbeitsrechtlichen Interessen
seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern.
Das wichtigste Arbeitsgebiet des Verbandes ist die Vertretung der Unternehmerschaft gegnüber den Gewerkschaften bei der Festsetzung von Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen sowie die Information und Beratung auf sozialpoitischem und arbeitsrechtlichem Gebiet
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024