Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung

13. Oktober 2021 ©
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Erfurt (dpa) - Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer.

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